Kosten
Gesetzlich Versicherte:
Meine Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zu Beginn eines jeden Quartals Ihre, bzw. die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Eine Überweisung ist nicht nötig.
Privat Versicherte:
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die ersten fünf Sitzungen sind meist ohne Bewilligung der Krankenversicherung möglich. Im Anschluss an die Probesitzungen kann eine Psychotherapie beantragt werden. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Behandlung über die Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse zu informieren. Die Kosten für die Behandlung richten sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in der Regel möglich. Bitte bedenken Sie vor Behandlungsbeginn, eine Genehmigung der Beihilfe einzuholen. Alle weiteren Informationen sowie die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung auch selbst übernehmen.
Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass die Therapie sofort beginnen kann, da keine weiteren Formalitäten notwendig sind. Beim Selbstzahler erhält die Krankenkasse keinerlei Informationen und keine Diagnose.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eva Redmer
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT)